ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der DR. FREITÄGER AG für Kunden/Auftraggebende
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Bestellungen und sonstigen Aufträge zwischen der DR. FREITÄGER AG, nachfolgend „FREITÄGER“ genannt, und ihren Kunden nachfolgend „Auftraggebenden“ genannt, über die Erbringung von Marktforschungs-, Mystery-Shopping-, Beratungs-, Analyse- und damit verbundenen Dienstleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern.
1.3 Art, Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich insbesondere aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Projektbeschreibung sowie gegebenenfalls weiteren ausdrücklich vereinbarten Projektspezifikationen.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen FREITÄGER und den Auftraggebenden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggebenden werden nur Vertragsbestandteil, wenn FREITÄGER ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.5 Soweit Leistungen als Markt-, Meinungs- oder Sozialforschung durchgeführt werden, orientiert sich FREITÄGER an den für die Markt- und Sozialforschung einschlägigen gesetzlichen, berufsständischen und fachlichen Anforderungen sowie den im jeweiligen Projekt vereinbarten Qualitätsstandards.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von FREITÄGER sind, sofern im jeweiligen Angebot keine andere Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von sechs Wochen ab Angebotsdatum gültig.
2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, durch eine schriftliche oder in Textform erfolgende Beauftragung oder spätestens durch den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Textform, insbesondere E-Mail, ist hierfür ausreichend, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
3. Leistungserbringung
3.1 FREITÄGER erbringt die vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer und professioneller Marktforschung sowie entsprechend der im Auftrag vereinbarten Methodik.
3.2 FREITÄGER ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags eigene Mitarbeitende, Mystery Shopper, Testkundinnen und Testkunden, Freelancer, Partnerunternehmen, Feldorganisationen, technische Dienstleistende sowie sonstige Unterauftragnehmende einzusetzen.
3.3 FREITÄGER bleibt gegenüber den Auftraggebenden für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich.
3.4 Bei internationalen oder anderweitig über Partnerunternehmen durchgeführten Projekten kann die Durchführung einzelner Projektbestandteile durch entsprechend beauftragter Partner erfolgen.
3.5 Zeit- und Projektpläne werden auf Grundlage der bei Auftragserteilung bekannten Rahmenbedingungen erstellt. Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, stellen genannte Projekttermine Planungs- und Zieltermine dar.
4. Mitwirkungspflichten der Auftraggebenden
4.1 Die Auftraggebenden stellen FREITÄGER alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Ansprechpersonen, Freigaben und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Die Auftraggebenden sind dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Informationen vollständig und sachlich richtig sind und FREITÄGER diese im Rahmen des vereinbarten Projekts verwenden darf.
4.3 Verzögert sich ein Projekt aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung der Auftraggebenden, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen.
4.4 Entsteht FREITÄGER aufgrund fehlender, verspäteter oder nachträglich geänderter Informationen oder Freigaben ein zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Information der Auftraggebenden zusätzlich berechnet werden.
4.5 FREITÄGER ist nicht verantwortlich für Fehler oder Abweichungen in Ergebnissen, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder verspätet zur Verfügung gestellten Informationen der Auftraggebenden beruhen.
5. Änderungen des Leistungsumfangs
5.1 Änderungen des vereinbarten Projektumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Abstimmung zwischen den Vertragsparteien.
5.2 FREITÄGER prüft Änderungswünsche hinsichtlich ihrer fachlichen, zeitlichen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit.
5.3 Soweit eine Änderung zu zusätzlichem Aufwand, zusätzlichen Fremdkosten oder einer Veränderung des Projektzeitplans führt, ist FREITÄGER berechtigt, Vergütung und Zeitplanung entsprechend anzupassen. FREITÄGER informiert die Auftraggebenden hierüber vor Durchführung der zusätzlichen Leistungen.
5.4 FREITÄGER ist nicht verpflichtet, nachträgliche Änderungen umzusetzen, wenn diese fachlich, organisatorisch oder zeitlich nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisierbar sind.
6. Mystery Shopping und Feldarbeit
6.1 Bei Mystery-Shopping-Projekten bilden die eingesetzten Mystery Shopper reale oder realitätsnah simulierte Kundensituationen entsprechend der vereinbarten Projektspezifikation ab.
6.2 Die Auswahl, Einweisung und Qualitätssicherung der eingesetzten Mystery Shopper erfolgt durch FREITÄGER bzw. durch von FREITÄGER beauftragte und entsprechend qualifizierte Partner.
6.3 Die Auftraggebenden erkennen an, dass reale Beratungssituationen und andere im Feld erhobene Sachverhalte nicht vollständig standardisierbar sind. Abweichungen können insbesondere durch das Verhalten der getesteten Personen, die konkrete Situation vor Ort, technische Gegebenheiten, Verfügbarkeiten oder sonstige von FREITÄGER nicht beeinflussbare Umstände entstehen.
6.4 Kann ein geplanter Test aus Gründen, die FREITÄGER oder der eingesetzte Mystery Shopper nicht zu vertreten haben, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, stimmen die Vertragsparteien das weitere Vorgehen ab. Bereits tatsächlich entstandene Aufwendungen können berechnet werden.
6.5 FREITÄGER kann einen Test insbesondere abbrechen oder von einer Durchführung absehen, wenn die Sicherheit der eingesetzten Personen gefährdet ist, rechtliche oder ethische Bedenken bestehen oder eine Durchführung entgegen der vereinbarten Methodik nicht sinnvoll möglich ist.
7. Vergütung und Nebenkosten
7.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Soweit im Angebot nicht bereits enthalten, können vereinbarte bzw. projektbedingt erforderliche Fremd- und Nebenkosten, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Versand-, Kauf-, Produkt-, Zulassungs-, Registrierungs- oder sonstige unmittelbar projektbezogene Kosten, zusätzlich berechnet werden.
7.3 Nicht vorhersehbare Mehrkosten werden den Auftraggebenden zum frühestmöglichen Zeitpunkt angezeigt. Soweit möglich, wird vor Entstehung wesentlicher zusätzlicher Kosten eine Abstimmung durchgeführt.
7.4 Soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung getroffen wurde, erfolgt die Rechnungsstellung nach Leistungserbringung bzw. entsprechend den vereinbarten Projektphasen.
7.5 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
7.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
7.7 FREITÄGER kann bei länger laufenden Projekten, Projekten mit erheblichen Fremdkosten oder entsprechendem Projektvolumen angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbaren.
8. Stornierung und vorzeitige Projektbeendigung
8.1 Wird ein bereits beauftragtes Projekt durch die Auftraggebenden storniert oder vorzeitig beendet, hat FREITÄGER Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Beendigung bereits erbrachten Leistungen sowie auf Erstattung bereits entstandener oder nicht mehr vermeidbarer Fremdkosten.
8.2 Darüber hinaus kann FREITÄGER den nachweislich aufgrund der Stornierung entstandenen weiteren Aufwand berechnen.
8.3 Den Auftraggebenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
8.4 Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Ergebnisse und Aussagekraft
9.1 FREITÄGER führt Projekte nach fachlich anerkannten Methoden und den jeweils vereinbarten Qualitätsanforderungen durch.
9.2 Marktforschungs- und Mystery-Shopping-Ergebnisse bilden die im Rahmen des jeweiligen Untersuchungsdesigns erhobenen Beobachtungen, Angaben und Daten ab. Eine Gewähr dafür, dass die Ergebnisse eine bestimmte wirtschaftliche Entwicklung, Entscheidung oder Wirkung herbeiführen, wird nicht übernommen.
9.3 Insbesondere bei Stichprobenerhebungen können Ergebnisse nicht ohne entsprechende methodische Grundlage auf eine nicht untersuchte Gesamtheit übertragen werden.
9.4 Entscheidungen, die Auftraggebende aufgrund der gelieferten Ergebnisse treffen, liegen in deren eigener unternehmerischer Verantwortung.
10. Prüfung und Beanstandung von Ergebnissen
10.1 Die Auftraggebenden sollen die gelieferten Ergebnisse innerhalb angemessener Frist nach Erhalt auf erkennbare Fehler oder Unvollständigkeiten prüfen.
10.2 Beanstandungen sollen FREITÄGER möglichst konkret und unter Angabe des betroffenen Ergebnisses mitgeteilt werden, damit eine nachvollziehbare Prüfung erfolgen kann.
10.3 Bei berechtigten Beanstandungen erhält FREITÄGER zunächst Gelegenheit zur Prüfung und, soweit möglich und zumutbar, zur Korrektur oder Nacherfüllung.
11. Vertraulichkeit
11.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
11.2 Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.
11.3 Eine Weitergabe an Mitarbeitende, Mystery Shopper, Partnerunternehmen oder sonstige Dienstleistende ist zulässig, soweit diese Informationen für die Vertragserfüllung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
11.4 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung der empfangenden Partei beruht, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden.
11.5 Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
12. Datenschutz
12.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.
12.2 Übermitteln Auftraggebende personenbezogene Daten an FREITÄGER, sind sie dafür verantwortlich, dass die Übermittlung und die vorgesehene Verarbeitung datenschutzrechtlich zulässig sind.
12.3 Soweit FREITÄGER personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO verarbeitet, wird – soweit erforderlich – eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
12.4 Soweit FREITÄGER personenbezogene Daten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
12.5 Personenbezogene Daten von Mystery Shoppern, Befragten, Beschäftigten oder sonstigen betroffenen Personen werden nur insoweit an Auftraggebende übermittelt, wie hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht.
12.6 Soweit das Untersuchungsdesign eine anonymisierte oder aggregierte Auswertung vorsieht, dürfen Auftraggebende nicht versuchen, die Identität einzelner Personen aus den zur Verfügung gestellten Daten zu ermitteln.
13. Rechte an Arbeitsergebnissen und geistigem Eigentum
13.1 Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhalten die Auftraggebenden, die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte an den für sie erstellten und gelieferten Ergebnissen.
13.2 Vorbestehendes Know-how, Methoden, Modelle, Prozesse, Berechnungslogiken, Fragebogenstrukturen, Templates, Software, Datenbanken, Analyseverfahren und sonstiges geistiges Eigentum von FREITÄGER verbleiben bei FREITÄGER, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
13.3 Soweit Bestandteile dieses geistigen Eigentums zur Nutzung der gelieferten Ergebnisse erforderlich sind, erhalten die Auftraggebenden ein Einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im hierfür erforderlichen Umfang.
13.4 Von den Auftraggebenden zur Verfügung gestellte Unterlagen, Marken, Daten, Fragebögen oder sonstige Inhalte verbleiben im Eigentum bzw. in der Rechteinhaberschaft der Auftraggebenden oder der jeweiligen Rechteinhabenden.
14. Veröffentlichung und Weitergabe von Ergebnissen
14.1 Die gelieferten Ergebnisse sind grundsätzlich zur Nutzung durch die Auftraggebenden entsprechend dem vertraglich vereinbarten Zweck bestimmt.
14.2 Eine Veröffentlichung von Studienergebnissen unter Nennung von FREITÄGER oder eine Nutzung des Namens, der Marken oder Logos von FREITÄGER bedarf der vorherigen Zustimmung von FREITÄGER.
14.3 Ergebnisse dürfen nicht in einer Weise veröffentlicht, gekürzt, verändert oder aus ihrem Zusammenhang gelöst werden, die zu einer irreführenden oder methodisch nicht vertretbaren Darstellung führt.
14.4 Bei einer geplanten öffentlichen Verwendung von Ergebnissen kann FREITÄGER verlangen, die betreffende Darstellung vor Veröffentlichung auf sachliche und methodische Richtigkeit zu prüfen.
15. Anonymisierte Nutzung und Benchmarking
15.1 FREITÄGER ist berechtigt, im Rahmen von Projekten gewonnene Erkenntnisse und Daten in vollständig anonymisierter oder hinreichend aggregierter Form für interne Qualitätssicherung, Methodenentwicklung, Benchmarking und wissenschaftliche bzw. fachliche Auswertungen zu verwenden, soweit keine Rückschlüsse auf die Auftraggebenden, getestete Unternehmen oder einzelne Personen möglich sind und keine abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.
15.2 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Auftraggebenden bleiben hiervon unberührt.
16. Haftung
16.1 FREITÄGER haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet FREITÄGER nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggebenden regelmäßig vertrauen dürfen.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Organe, Beschäftigte, gesetzliche Vertretungen und Erfüllungsgehilfen von FREITÄGER.
16.5 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
17. Rechte Dritter und Materialien der Auftraggebenden
17.1 Stellen Auftraggebende FREITÄGER Daten, Bilder, Marken, Texte, Adressbestände, Kundeninformationen oder sonstige Materialien zur Verfügung, sichern sie zu, über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte und datenschutzrechtlichen Grundlagen zu verfügen.
17.2 FREITÄGER ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher von Auftraggebenden bereitgestellter Materialien eigenständig zu überprüfen, soweit sich keine konkreten Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben.
18. Höhere Gewalt
18.1 Keine Vertragspartei haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Vertragspflichten, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
18.2 Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terrorismus, behördliche Maßnahmen, Epidemien oder Pandemien, erhebliche Störungen der Energieversorgung oder Kommunikationsinfrastruktur, Streiks sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.
18.3 Die betroffene Vertragspartei informiert die andere Partei möglichst unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
18.4 Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall gemeinsam prüfen, ob Zeitplan, Leistungsumfang oder Durchführung des Projekts angepasst werden können.
19. Aussetzung und Kündigung aus wichtigem Grund
19.1 FREITÄGER kann die weitere Leistungserbringung vorübergehend aussetzen, wenn fällige und unbestrittene Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden oder notwendige Mitwirkungshandlungen trotz Aufforderung ausbleiben und dadurch eine ordnungsgemäße Projektdurchführung nicht möglich ist.
19.2 Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
19.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten verletzt und die Verletzung trotz angemessener Fristsetzung nicht behebt oder eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus sonstigen schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist.
20. Aufrechnung und Zurückbehaltung
20.1 Die Auftraggebenden können gegen Forderungen von FREITÄGER nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.2 Ist der Auftraggebende Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der DR. FREITÄGER AG Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
21.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
21.4 Änderungen und Ergänzungen individueller Vertragsvereinbarungen können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
21.5 Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch. Werden diese AGB in weitere Sprachen übersetzt, dient die Übersetzung der Verständlichkeit; im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich.